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RESTRUKTURIERUNG &  INSOLVENZ                          

 

Unsere Kanzlei vertritt im Rahmen eines formalen Insolvenzverfahrens als auch außer­gericht­lich sowohl internationale als auch lokale Mandanten in einem breiten Spektrum komplexer Unternehmensumstrukturierungen, Konkursverfahren und Insolvenzverwaltungen.

Wir beraten insbesondere die Geschäftsführung des insolvenzbedrohten Unternehmens, gesicherte und ungesicherte Gläubiger, Kunden und Lieferanten genauso wie die Insolvenzverwaltung zu allen Fragen des Insolvenzrechts. Im Rahmen von übertragenden Sanierungen beraten wir sowohl auf der Käufer- wie auch auf der Verkäuferseite.

Unsere branchenübergreifende Erfahrung in Hongkong ermöglicht es uns dabei, effektive Insolvenz- und Restrukturierungslösungen anzubieten.

  

Unsere Kernkompetenzen in der Beratung im Insolvenzrecht sind:

 

BERATUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

Vermeidung/Reduzierung von Haftungsrisiken, Vermeidung/Reduzierung von strafrechtlichen Risiken, Begleitung bei der Insolvenzantragstellung, Begleitung im Insolvenzerfahren
 

BERATUNG VON GLÄUBIGERN

Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, Geltendmachung von Sicherungsrechten, z.B.  insolvenzoptimierte Vertragsgestaltung, Beratung im Zusammenhang mit Gläubigerpools
 

BERATUNG VON KUNDEN UND LIEFERANTEN

Rechtliche Begleitung der laufenden Vertragsbeziehung in der Insolvenz bzw. im Insolvenz­eröffnungs­ver­fahren

 

BERATUNG IN KRISENSITUATIONEN

Rechtliche Begleitung der beteiligten Akteure im Rahmen von Krisen- und Insolvenzsituationen. Dies umfasst u.a. die Unterstützung der Unternehmen der Gesundheitswirtschaft bei außergerichtlichen Sanierungen zur Vermeidung von Insolvenzverfahren aber auch - im Falle der Unvermeidbarkeit eines Insolvenzantrags – die Unterstützung bei der Durchführung entsprechender Unter­nehmens(ver)käufe

 

BERATUNG VON INSOLVENZVERWALTERN

Gutachterliche Stellungnahmen, Feststellung und (gerichtliche) Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzmasse, insbesondere aus Insolvenz­anfech­tung, insolvenzspezifisches Arbeitsrecht.

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INSOLVENZSTRAFRECHT

Beratung und Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buch­führungs­pflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung („klassische” Straf­tat­bestände aus dem StGB) sowie gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Themen

 

RECHTLICHE BEGLEITUNG VON RESTRUKTURIERUNGSMASSNAHMEN

Patronatserklärungen, Stundungs- und Erlassvereinbarungen, außergerichtliche Vergleiche, insolvenzspezifisches Arbeitsrecht

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