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EHE-,FAMILIEN-, SCHEIDUNGSRECHT

Das Ehe- , Familien und Scheidungsrecht unterliegt einem stetigen Wandel, der auch in engem Zusammenhang mit gesellschaftlichen Veränderungen und rechtspolitischen Erwägungen steht.

 
In den letzten Jahren hat das Ehe-, Familien und Scheidungsrecht wieder einmal grundlegende und umfassende Änderungen in der Gesetzgebung erfahren. Betroffen sind das Unterhaltsrecht, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und das gesamte Verfahrensrecht. Eine intensive und laufende Auseinandersetzung mit diesem Rechtsgebiet ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung im Ehe-, Familien und Scheidungsrecht
 

Wir bieten Ihnen im Bereich des gesamten Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts eine hochspezialisierte lösungsorientierte Beratung und Vertretung:

  • Umfassende Beratung über Inhalt und Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen

  • Erstellung von Eheverträgen

  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennungen und Ehescheidungen 

  • Anwaltliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren

  • Umfassende Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung  in sämtlichen Fragen zum Unterhaltsrecht

  • Umfassende Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Kindschaftssachen (Sorgerecht und Unterhalt)

  • Begleitung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Erarbeitung auch komplexer, umfassender Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

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